EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz)

Das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ (EWärmeG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung von Neubauten und größeren Sanierungsprojekten vorschreibt. Es legt fest, dass ein gewisser Anteil des Wärmebedarfs in Neubauten oder umfassend sanierten Bestandsgebäuden durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Dazu gehören beispielsweise Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen oder auch Nah- und Fernwärme aus erneuerbaren Quellen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Einsatz von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Wärmesektor zu fördern. Als Eigentümer haben Sie verschiedene Möglichkeiten dieses Gesetz zu erfüllen.